„Es ist eine Farce, wie Zittaus Oberbürgermeister mit Stadträten umgeht”

Jan 29th, 2010

„Nicht nur, daß der Zittauer Oberbürgermeister Arnd Voigt (Freie Bürger Zittau - FBZ) fast zwei Monate brauchte, um Fragen nicht zu beantworten - auch Opfer der kommunistischen Diktatur fühlen sich, wie mir mitgeteilt wurde, von OB Voigt brüskiert.”

Der 9. November wird in Zittau alljährlich mit einer Veranstaltung als „Tag der Besinnung” begangen. So auch im vergangenen Jahr. Die Veranstaltung ist auch auf einen Stadtratsbeschluß aus dem Jahr 1993 zurückzuführen. Doch an jenem 9. November 2009 fand eine dem oft anzutreffenden Einheitsgesang nicht unterliegende Berichterstattung statt. So verwunderte es nicht, daß Linksradikale versuchten, wie einst die Staatssicherheit, dies zu unterbinden. „Zittaus Oberbürgermeister Arnd Voigt hat mir am gestrigen Tag nach fast zwei Monaten auf meine Anfragen nun schriftlich mitteilt, er sehe keinen Rechtsanspruch auf Antwort. Mehr noch, er nahm für die augenscheinlich eingeräumten Störungen der Linksradikalen diese auch noch in Schutz.”

Fast zwei Monate brauchte Zittaus Oberbürgermeister Arnd Voigt, um der NPD-Stadträtin Antje Hiekisch keine Antwort auf ihre Anfrage zu den Geschehnissen des 9. November 2009 zu geben (wir berichteten). Ist das nun ein Ausdruck seiner Arbeitsweise und wie er die Verwaltung im Griff hat, oder war OB Voigt von den Fragen nur peinlich berührt? 25 Fragen zu einer von der Stadt Zittau maßgeblich getragenen Veranstaltung, die wohl innerhalb kürzester Zeit und ohne großen Aufwand hätten beantwortet werden können. Nicht so jedoch augenscheinlich in Zittau. Mehr noch, Zittaus Oberbürgermeister verstieg sich zu Tatsachenbehauptungen, die die sozial engagierte NPD-Stadträtin Antje Hiekisch nunmehr veranlaßten, die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Görlitz einzuschalten.

So blendet OB Voigt in seinem Schreiben vom gestrigen Tag die Opfer einer „40jährigen linken Diktatur” nicht nur völlig aus, für ihn ist es sogar nachvollziehbar, daß sich Linksradikale durch ein „Auftreten” der NPD provoziert fühlen. Ein Auftreten, das sich in der grundgesetzlich garantierten freien Berichterstattung über eine öffentliche und von der Stadt Zittau mitgetragene Veranstaltung im Stil einer Dokumentation ausdrückte, ohne jegliche verbale oder sonstiger Bekundung. Auch die stalinistische Diktatur fühlte sich durch ein Auftreten zum Zweck der freien Berichterstattung provoziert. Menschen verschwanden deswegen im Gulag, in kommunistischen Konzentrationslagern und im „Gelben Elend” in Bautzen. So verwundert es nicht, daß Voigt auch die Frage unbeantwortet ließ, ob er das Abspielen der kommunistischen „Internationale” als - wie es im Stadtratsbeschluß 157/11/93 festgehalten ist - „würdigen Rahmen” erachtet.

Antje Hiekisch (NPD), Stadträtin der Großen Kreisstadt Zittau „Fast zwei Monate ließ sich Herr Oberbürgermeister Arnd Voigt Zeit, um mir mitzuteilen, meine Anfrage ‚mit 25 Unterfragen sprengt den Rahmen der ‚Anfrage über einzelne Angelegenheiten’. Da einerseits meine Anfrage zu einer einzelnen Angelegenheit gerichtet ist, nämlich dem von der Stadt Zittau mitgetragenen ‚Tag der Besinnung’, sehe ich mich erneut in meinen Rechten als Stadträtin durch OB Voigt verletzt. Erneut deswegen, weil ich mich schon einmal gezwungen sah, wie auch jetzt, die Rechtsaufsichtsbehörde einzuschalten, da es teils Monate dauert, bis ich Antwort auf Anfragen erhalte. Doch die Geschäftsordnung gibt einen konkreten zeitlichen Rahmen vor. Ob und inwiefern ich in meinen Rechten verletzt werde, soll nun die Rechtsaufsichtsbehörde klären.
Doch dem nicht genug, stellt OB Voigt meiner Auffassung nach eine Tatsachenbehauptung gegen die NPD auf, die ich - eine juristische Bewertung außen vor lassend - als Verletzung des Neutralitätsgebots erachte, das Herr Voigt in seiner Funktion als Oberbürgermeister zu wahren hat. Aus diesem Grund habe ich die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der NPD gebeten, sich dem Sachverhalt der Äußerungen von Arnd Voigt anzunehmen. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang zudem, daß der Oberbürgermeister auf der öffentlichen Stadtratssitzung auf Nachfragen zu seinen eigenen - am gleichen Tag unterzeichneten - Aussagen nicht in der Lage war, Rede und Antwort zu stehen, und sich auf § 9 Abs. 3 Geschäftsordnung zurückzog, der eine schriftliche Beantwortung vorsieht, wenn eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist. In meinen Augen stellt diese Sprachlosigkeit ein Armutszeugnis für den Oberbürgermeister dar. Auch dadurch sehe ich mich bestätigt, daß ich mit meiner Beharrlichkeit richtig liege.”

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