„Über Anträge hat der Stadtrat und nicht ein Oberbürgermeister zu befinden.”

Okt 3rd, 2009

„Der neuerlichen Weigerung von Zittaus Oberbürgermeister Arnd Voigt, den NPD-Antrag ‚Lehr- und Lernmittelfreiheit durchsetzen - Schuljahreseingangsgeld einführen’ auf die Tagesordnung zu setzen, werden wir mit einer Öffentlichkeitskampagne entgegnen.”

Die Tagesordnung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau wird vom Oberbürgermeister nach Beratung mit dem Ältestenrat aufgestellt. So zumindest regelt es die Geschäftsordnung des Stadtrates. Ein Beratungsgegenstand muß aber spätestens auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung gesetzt werden, wenn dies eine Fraktion oder ein Fünftel der Stadträte beantragt. „Während sich der Oberbürgermeister einer Fraktion aus drei Stadträten beugen muß, soll die NPD gezwungen werden, mindestens fünf Unterschriften unter ihre Anträge zu setzen, damit der Oberbürgermeister sich bewegt”.

Etliche Kommunen machen es vor: Den Bedürftigen wird zu Beginn eines Schuljahres ein sogenanntes „Schulgeld” gezahlt. Auch der Bundesgesetzgeber zog vor der Wahl nach und fügte die Paragraphen 24a dem SGB II und 28a dem SGB XII ein. Hiernach erhalten hilfebedürftige Familien anrechnungsfrei 100 Euro „Schulgeld”. Wer schulpflichtige Kinder hat, dem ist bewußt, daß dies längst nicht ausreicht. 10 bis 15 Euro für die Klassenkasse, etwa 80 Euro Schulbücher, ca. 15 Euro für Hefte, zuzüglich Umschläge, Arbeitsmittel, Geld für die Arbeitsgemeinschaft und so weiter. Zwei Paar Turnschuhe für jeweils den Hallen- und Außensport die - je nachdem, ob man diese im Sonderangebot bekommt - 50 bis 100 Euro kosten, Hausschuhe, Arbeitskittel für den Werkunterricht …, alles unabdingbare Ausgaben. Im Laufe des Schuljahres kommen noch Wandertage, ggf. Nachhilfestunden, Verbrauchsmittel, Basare und dergleichen hinzu. Die Ausstattung für Schulanfänger ist dabei noch wesentlich höher.

Dem gerecht werdend, beantragte die NPD im Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau ein kommunales „Schuljahreseingangsgeld” in Höhe von 50 Euro mit dem Ziel, daß auch der Freistaat Sachsen sich zur Verantwortung bekennt und dieses ebenfalls um 50 Euro aufstockt. Diese dann gesamt 200 Euro sind der unterste Bedarfsansatz von Untersuchungen, die sich dem Thema widmeten, was Schule „nebenbei” kostet und nicht vom Regelsatz nach SGB II und SGB XII für Hilfebedürftige abgedeckt ist.

Doch statt die gewählten Stadträte darüber befinden zu lassen, ob die Große Kreisstadt Zittau sich der Verantwortung stellt und die dafür notwendige Haushaltsbelastung von lediglich ca. 5.000 Euro zu tragen hat, blockiert der Oberbürgermeister Arnd Voigt (Freie Bürger Zittau - FBZ) den Antrag der NPD-Stadträtin Antje Hiekisch weiterhin und lehnte es nun neuerlich ab, diesen von sich aus auf die Tagesordnung zu setzen. Umschweifend zitiert Voigt die Geschäftsordnung, um abschließend mitzuteilen: „Somit ändert Ihr neuerlicher Antrag nichts an der bekannten und Ihnen mit Schreiben vom 1.9.2009 übermittelten Sachlage.”

„Wenn Oberbürgermeister Arnd Voigt glaubt, ich würde nun Ruhe geben und es zukünftig unterlassen, Anträge zu stellen, dann irrt er. Genauso wie mein Abstimmverhalten öffentlich ist, sind es auch die Anträge der NPD und somit gleichfalls die Antworten von Herrn Oberbürgermeister Voigt. Während die Schulbildung für die eigenen Kinder der Stadt Zittau für das Gründungsmitglied und Oberbürgermeister der Freien Bürger Zittau (FBZ), Arnd Voigt, offensichtlich nicht im Vordergrund des politischen Handelns zu stehen scheint, gilt dies für eine grenzüberschreitende Ausbildung und Mehrsprachigkeit offensichtlich nicht. So jedenfalls ist es auf der Netzpräsenz der FBZ festgehalten. Wörtlich heißt es dort: ‚Förderung von grenzüberschreitender Ausbildung und Mehrsprachigkeit im Dreiländereck.’
Da der Oberbürgermeister der Stadt Zittau gemäß § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau in Absprache mit dem Ältestenrat die Tagesordnung aufstellt und somit er auch Anträge auf die Tagesordnung setzen kann, die nicht von einer Fraktion oder einem Fünftel der Stadträte gestellt werden, liegt es auch in seinem Ermessen, andere Anträge behandeln zu lassen. Tut er dies - wie im vorliegenden Fall - nicht, muß man darüber öffentlich sprechen. Als NPD-Stadträtin habe ich mich zu Offenheit und Transparenz verpflichtet und werde daher dies auch tun. Deshalb kündige ich schon jetzt an, dies zu tun. Selbstverständlich werden die Anträge der NPD weiterhin so oft eingebracht, bis der Stadtrat in seiner Gesamtheit als gewähltes Organ und nicht nur der Oberbürgermeister darüber abstimmt.”

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